Laut Bundesgesundheitsministerium erkranken bis zu 600.000 Patienten an Infektionen in Krankenhäusern. Manchmal kann sogar eine harmlose Routineuntersuchung zur Ansteckung mit gefährlichen, multiresistenten Erregern führen. Die Mängel in der Krankenhaushygiene können bereits bei Nichteinhaltung simpler Hygienemaßnahmen entstehen, wie einer gründlichen Reinigung und Desinfektion von Räumlichkeiten. Durch eine Vielzahl verschiedener Gegenstände, mit denen die Patienten täglich in Kontakt kommen wie Türklinken, Lichtschalter, Fenstergriffe und Griffoberflächen von Nachtschrank und Krankenbett, können Keime über Haut- und Händekontaktflächen übertragen werden.
Hygienemängel in medizinischen Einrichtungen
Die Übertragung der Keime auf andere Patienten in Krankenhäusern stellt ein hohes Ansteckungsrisiko mit lebensgefährlichen Infektionen dar. Die Besorgtheit der Krankenhausbesucher und Patienten ist in diesem Zusammenhang deshalb absolut gerechtfertigt. Denn sowohl im In- als auch im Ausland werden in medizinischen Einrichtungen oft gravierende Hygienemängel wie Schmutz, Staub oder nicht ordnungsgemäß sterilisierte bzw. entsorgte medizinische Instrumente nachgewiesen. Solche Verstöße sind in erster Linie ein starkes Indiz für ein nicht optimal funktionierendes Hygienemanagement in einigen medizinischen Einrichtungen. Im Falle, dass von den Patienten sichtbare und nachweisliche Hygienemängel festgestellt werden, sollte man unverzüglich die Hygienekommission des Krankenhauses informieren, oder alternativ das zuständige Gesundheitsamt einschalten. Denn häufig sind unhygienische Räumlichkeiten erst der Anfang. Auch die dort zur Behandlung von Patienten eingesetzten Instrumente, Präparate und sonstiges medizinisches Equipment können ebenfalls unsteril und mit Keimen kontaminiert sein.
Hygienemaßnahmen für Besucher und Patienten mit stationärer Behandlung
Für die Einhaltung hoher Hygienestandards in jeder medizinischen Einrichtung ist sowohl die Leitung als auch das gesamte Personal des Krankenhauses verantwortlich. Grundsätzlich sollten in medizinischen Einrichtungen die geltenden Regeln der Hygiene- und Infektionsprävention eingehalten werden. Allerdings werden dort, wo tagtäglich Gesunde und Kranke ein- und ausgehen, die Barrieren für die Keime immer kleiner. Die unsichtbaren Keime, Parasiten und gefährliche Krankheitserreger können sich schnell verbreiten und sowohl gesunde Mitarbeiter und Angehörige, als auch bereits durch andere Krankheiten geschwächte Patienten anstecken. Aus diesem Grund sollten sowohl die Besucher, als auch die Patienten die zentralen Hygieneregeln in einem Krankenhaus stets beachten.
Präventionsmaßnahmen gegen die Infektionsgefahr in Krankenhäusern
Gegen eine Ansteckung mit Erregern in medizinischen Einrichtungen kann der Patient in der Regel selbst viel beitragen. Sowohl die Behandlung, als auch die operativen Eingriffe im Ausland, insbesondere in privaten Praxen, sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Eine durch den Arzt verschuldete Infektion kann oft erst später nachgewiesen werden, was im Falle einer ausländischen Behandlung zur juristischen Komplikation führen kann. Besonders bei Impfungen oder dem Einsatz von Implantaten im Ausland, unter Verwendung von schlecht desinfizierten Instrumenten, können Viren von HIV, Hepatitis B und anderen gefährlichen Erregern übertragen werden. Sollte der Patient in Deutschland oder einem anderen EU-Land infolge eines Behandlungsfehlers infiziert werden, dann gelten die EU-Richtlinien (EU-Patientenrechte), über die man sich noch vor der Behandlung unbedingt informieren sollte. Vor und nach jedem chirurgischen Eingriff sollte dem Patienten das Blut entnommen werden, um die Blutwerte zu vergleichen. Auf diese Weise kann man die eingedrungene Infektion noch in ihrer Inkubationsphase feststellen und erfolgreich behandeln. Bei einer nachgewiesenen Infektion infolge eines medizinischen Eingriffs, kann man beim unkooperativen Verhalten des behandelnden Arztes die unabhängige Ärztekammer und gegebenfalls einen Rechtsanwalt einschalten.