Für ältere Menschen ist es ein Herzenswunsch ihren Lebensabend im vertrauten Umfeld, besser im eigenen Zuhause so lange wie möglich fortführen zu können. Bei gesundheitlichen Beschwerden im Alter erfordert der Tagesablauf jedoch oft eine ganz besondere Rücksicht. In der Regel ist man als pflegebedürftige Person auf Hilfe von nahen Verwandten, Freunden oder eine professionelle Pflegekraft angewiesen. Sollten die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden, kann bei gesetzlichen Krankenkassen ein Antrag auf eine zeitlich beschränkte häusliche Krankenpflege – die sogenannte „Hilfe auf Rezept“ gestellt werden. Wie sieht sie aus?
Die gewohnte Selbstständigkeit und Selbstbestimmung stehen jedem Menschen auch im Alter ausnahmslos und unangefochten zu. Darunter zählt auch das Recht auf freie Wohnungswahl und Unverletzlichkeit der Wohnung. Ältere pflegebedürftige Menschen sind uneingeschränkt Träger von Grundrechten und können frei entscheiden, ob sie im Falle einer gesundheitlichen Beeinträchtigung im Alter in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder lieber in den eigenen vier Wänden für eine vordefinierte Zeit behandelt und versorgt werden möchten. Bei entsprechenden Zuzahlungen und in Absprache mit Angehörigen kann die häusliche Pflege um weitere Betreuungsleistungen durch zugelassene professionelle Pflegekräfte dauerhaft erweitert werden.
Laut dem am 1. Januar 2017 verabschiedeten Pflegestärkungsgesetz gilt: Pflegebedürftig ist wer bestimmte Tätigkeiten nicht mehr selbständig erledigen kann und auf Hilfe anderer angewiesen ist. Das gilt ausnahmslos bei allen Menschen unabhängig von ihrer psychischen oder körperlichen Verfassung.
Anspruchsvoraussetzungen für häusliche Krankenpflege
Die Verordnung von häuslicher Krankenpflege richtet sich nach versorgungsrelevanten Diagnosen und definiert die Dauer einer Erstversorgung von bis zu 14 Tagen. Bei Bedarf kann die Verordnungsdauer verlängert werden. Alle gesetzlich versicherten Patienten können einen Antrag auf häusliche Krankenpflege stellen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen berücksichtigt werden:
Die vier Säulen der häuslichen Krankenpflege
Behandlungspflege
Grundpflege
Hauswirtschaftliche Versorgung
Unterstützungspflege
Medizinische Leistungen der häuslichen Krankenpflege
Tipp: Manche Krankenhäuser verfügen oft nicht über genügend Pflegepersonal für die häusliche Krankenpflege. In solchen Fällen darf der Versicherte auch von außerhalb eine zugelassene Pflegekraft beauftragen. Auch dabei sollte die zuständige Krankenkasse die Kosten in angemessener Höher übernehmen.
24-Stunden-Pflege & Betreuung zu Hause
Unabhängig vom Vorhandensein oder Schweregrad einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nehmen mit zunehmendem Alter die körperliche und geistige Leistungen eines Menschen systematisch ab. Das Reaktionsvermögen, das Seh- und Hörvermögen, aber vor allem die für den Alltag erforderliche Muskelkraft bieten bei Stürzen keine ausreichende Sicherheit mehr. Hinzu kommen weitere Risikofaktoren wie plötzliche Erkrankungen des Bewegungsapparats, Inkontinenz, häufige Schwindelanfälle uva., die das Führen des täglichen Haushalts erschweren. Für eine permanente häusliche Pflege und Altenbetreuung pflegebedürftiger Personen gibt es 24-Stungen Pflegedienste, die mit dem Fokus auf Sturzprophylaxe, Harninkontinenz und Vermeidung von Druckgeschwüren rund um die Uhr unterstützen. Zwar stellt eine häusliche Altenpflege durch externe Pflegekräfte sowohl für Pflegebedürftige als auch ihre Angehörigen einen Einschnitt in das tägliche Beisammen dar. Allerdings verläuft eine Eingewöhnung dank der individuell erstellten Konzepte der Pflegedienstleister sowie der geschulten Pflegekräfte meist schnell und reibungslos.
Kosten für die häusliche Alten- und Krankenpflege
Die Kosten für die Alten- und Krankenpflege richten sich unter anderem nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Um die Höhe der häuslichen Pflegekosten bemessen zu können, muss beim Patienten nach dem Begutachtungsassessment (NBA) seine Pflegegrad-Stufe von 1-5 definiert werden. Dabei werden mit Hilfe eines Punktesystems viele verschiedene Parameter wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Auffälligkeiten, Selbstversorgung, selbststätiger Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen sowie die selbstständige Gestaltung des Alltags des Antragstellers berücksichtigt.
WICHTIG: Die Kosten für die Alten- und Krankenpflege müssen nicht komplett aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Die Teilkosten der Alten- und Krankenpflege können als Sachleistung von den Pflegekassen und dem Staat bezuschusst werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.